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Strafrecht

OGH: § 127 Abs 2 StPO - Nichtigkeit, wenn Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben wurde?

Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit

20. 05. 2011
Gesetze: § 127 StPO
Schlagworte: Strafprozessordnung, Befundaufnahme, Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme, Nichtigkeit

GZ 11 Os 61/08t, 27.05.2008
OGH: Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit.

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