Vor wenigen Tagen wurde die Regierungsvorlage für ein Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011 veröffentlicht. Nicht-Börsenotierte müssen auf Namensaktien umstellen
Die geplante Novelle bringt einschneidende Änderungen; vor allem verpflichtet sie nicht-börsenotierte Aktiengesellschaften – und das ist der weitaus überwiegende Teil – zur Umstellung auf Namensaktien
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