Begünstigt behinderte Arbeitnehmer - Personen mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50% - sind vom Gesetz besonders geschützt. Dieser Schutz wurde allerdings mit einer Gesetzesänderung ab 01.01.2011 etwas gelockert
Neu ist seit 2011, dass nun auch EU/EWR-Staatsangehörige, Schweizer, Flüchtlinge mit Asylstatus, und Personen mit dem Status "Daueraufenthalt EG bzw. Familienangehöriger" (mit Niederlassungsbewilligung), die einen Behinderungsgrad von mehr als 50% aufweisen, zu den begünstigt behinderten Arbeitnehmern zählen mehr