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Gerichtsbarkeit

Auswirkungen einer Ehescheidung auf das Unternehmen

Bei einem - nicht in die Aufteilungsmasse fallenden - Unternehmen handelt es sich nach der Judikatur um eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit, wobei vor allem die Definition des § 1 KSchG maßgebend ist

26. 06. 2011
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Von der Aufteilung ausgenommen sind daher auch Arztpraxen, landwirtschaftliche Betriebe, Heurige sowie die organisierte Vermietung von Wohnungen  mehr

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