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Gerichtsbarkeit

Betriebspensionen bei Insolvenz nicht sicher

Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig handelt, läuft die gesetzlich vorgesehene Absicherung ins Leere

23. 06. 2011
Gesetze:
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Grundsätzlich sollen Betriebspensionszusagen an Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein. Deshalb schreibt das Betriebspensionsgesetz (BPG) eine Deckung der Pensionszusagen mit Wertpapieren des Arbeitgebers vor
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