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Arbeitsrecht

VwGH: Subjektives Recht eines Beamten auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit?

Ein subjektives Recht auf Zuweisung einer der bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt

22. 06. 2011
Gesetze: § 38 BDG, § 40 BDG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, gleichwertige und zumutbare Tätigkeit, subjektives Recht

GZ 2010/12/0025, 22.02.2011

VwGH: Ein der ausdrücklichen Formulierung des Beschwerdepunktes entsprechendes subjektives Recht einer niederösterreichischen Landesbeamtin "auf Zuweisung einer ihrer bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit" existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt.

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