Auch DVD's, die mit technischen Geräten gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG benützt werden können, können Gegenstand einer Vergünstigung gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG sein; der allgemein in der Justizanstalt gehegte Verdacht, dass ua aus DVD's unerlaubte Programme und Anwendungen auf PC-Programmen von Insassen übernommen würden, kann die Nichtausfolgung einer DVD an den Bf nicht rechtfertigen
GZ 2009/06/0220, 27.04.2011
Die belangte Behörde gab mit dem angefochtenen Bescheid den Beschwerden des Bf wegen Entzuges einer Vergünstigung jeweils durch Nichtausfolgung von DVD's gem § 120, § 121 Abs 1 StVG und § 20 Abs 2, § 24 Abs 3 Z 3, § 60 Abs 1 StVG nicht Folge.
Der Bf macht geltend, dass sich im Bescheid keine Begründung dafür finde, warum das Ansehen eines Spielfilmes, welcher dem ordnungsgemäß bezogenen Magazin "Computer Bild" angeschlossen gewesen sei, in jedem Fall als Beeinträchtigung der Zwecke des Strafvollzuges anzusehen und daher ausnahmslos zu verbieten sei. Darüber hinausgehend habe die belangte Behörde lediglich und nur über die Zulässigkeit der zur Überprüfung des DVD-Inhaltes notwendigen zeitlich beschränkten Nichtausfolgung abgesprochen, ohne im Einzelnen die konkreten DVD's zu benennen und sich mit dem Inhalt dieser DVD's allenfalls auseinander zu setzen. Der Bescheid enthalte keine überprüfbare und konkrete Begründung, warum im konkreten Einzelfall die Abnahme der DVD's gerechtfertigt gewesen sei.
VwGH: Zunächst ist grundsätzlich festzustellen, dass die belangte Behörde keine gesetzliche Bestimmung angeführt hat, nach der die vorübergehende Nichtausfolgung von DVD's als vorläufige Sicherungsmaßnahme vorgesehen wäre.
Gem § 24 Abs 1 StVG sind Vergünstigungen zu gewähren, wenn der Strafgefangene erkennen lässt, dass er an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges mitwirkt. Gem Abs 2 dieser Bestimmung dürfen nur solche Vergünstigungen gewährt werden, die die Zwecke des Strafvollzuges (§ 20 StVG; ua soll der Strafgefangene abgehalten werden, schädlichen Neigungen nachzugehen, bzw die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten) nicht beeinträchtigen.
Gem § 60 AVG sind in der Begründung eines Bescheides die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtslage klar und übersichtlich zusammenzufassen.
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass auch DVD's, die mit technischen Geräten gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG benützt werden können, Gegenstand einer Vergünstigung gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG ("3. Benutzung eigener Fernseh- oder Radioapparate sowie sonstiger technischer Geräte") sein können. Eine DVD stellt ein natürliches Zubehör zu einem entsprechenden technischen Abspielgerät dar. Die verfahrensgegenständliche Nichtausfolgung einer DVD muss als eine Nichtgewährung einer Vergünstigung gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG gedeutet werden. Der allgemein in der Justizanstalt gehegte Verdacht, dass ua aus DVD's unerlaubte Programme und Anwendungen auf PC-Programmen von Insassen übernommen würden, kann die verfahrensgegenständlichen Nichtausfolgung einer DVD an den Bf nicht rechtfertigen. Die belangte Behörde hätte vielmehr im Hinblick auf die konkret in Frage stehende DVD begründen müssen, dass die Zwecke des Strafvollzuges durch ihre Benutzung beeinträchtigt werde. Eine derartige Begründung enthält der angefochtene Bescheid nicht. Die belangte Behörde hat somit der sich aus § 60 AVG ergebenden Begründungspflicht nicht entsprochen.