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Zivilrecht

OGH: Legalzession gem § 1358 ABGB (hier: iZm Bankgarantie)

Der Anspruch nach § 1358 ABGB setzt voraus, dass eine formell eigene, materiell fremde Schuld bezahlt wurde

22. 06. 2011
Gesetze: § 1358 ABGB
Schlagworte: Legalzession, fremde Schuld

GZ 2 Ob 157/10t, 05.05.2011

OGH: Der Anspruch nach § 1358 ABGB setzt voraus, dass eine formell eigene, materiell fremde Schuld bezahlt wurde. Da aber die Voraussetzungen für die Abrufung der Bankgarantie nicht vorlagen, war die Klägerin gegenüber der Zweitbeklagten (noch) nicht zur Leistung verpflichtet. § 1358 ABGB kommt daher als Anspruchsgrundlage gegenüber der Erstbeklagten nicht in Betracht.

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