Auch Diversionszahlungen und Zuschläge im Finanzstrafrecht werden nicht mehr abzugsfähig sein
In Zukunft sollen alle Straf- und Bußzahlungen steuerlich nicht abzugsfähig sein. Dies wird auch betrieblich veranlasste Strafen betreffen, die kein - oder nur geringes Verschulden - voraussetzen mehr