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Gesetzgebung

Arbeitsrecht aktuell - Mindestentgelt in Stellenausschreibungen und Austritt wegen Burnout

Seit 01.03.2011 müssen Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler sowie "mit der Arbeits-vermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts" in Stellenausschreibungen das Brutto-Mindestentgelt angeben

19. 06. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

Unter Stellenausschreibung wird jede interne (zB "schwarzes Brett") als auch externe (zB Inserat) Veröffentlichung verstanden - auch eine mündliche Bekanntgabe vor einem größeren Adressatenkreis!
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