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Verfahrensrecht

OGH: Bindungswirkung eines Vorprozesses

Bloße Vorfragenbeurteilungen entfalten keine Bindungswirkung

16. 06. 2011
Gesetze: § 411 ZPO, § 236 ZPO
Schlagworte: Bindungswirkung, Vorprozess, Rechtskraft

GZ 9 ObA 23/11i, 27.04.2011

OGH: Die ganz überwiegende jüngere oberstgerichtliche Rsp nimmt eine Bindungswirkung nur an die im Vorprozess entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine dort beurteilte Vorfrage an. Ist dagegen ein im Vorverfahren als Hauptfrage entschiedener Anspruch für den in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Parteien geltend gemachten Anspruch eine Vorfrage (ein bedingendes Rechtsverhältnis), so entfaltet die Vorentscheidung insoweit aufgrund ihrer materiellen Rechtskraft Bindungswirkung.

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