Faire Verfahren und Rechtsbeistand von Anfang an: Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge vorgelegt, die Beschuldigten und Verdächtigen in der ganzen Europäischen Union gleiche Verfahrensrechte garantieren
So soll der Verdächtigte oder Beschuldigte beispielsweise von Beginn der polizeilichen Vernehmung an bis zum Abschluss des Strafverfahrens Anspruch auf Rechtsbeistand erhalten. Der Betroffene soll Familienangehörige oder seinen Arbeitgeber über seine Festnahme und Haft informieren und im Ausland das Konsulat oder die Botschaft seines Landes kontaktieren dürfen.
„Das Recht auf ein faires Verfahren ist für das Vertrauen der Bürger in das Justizsystem unabdingbar,“ so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Mit ihrem Richtlinienvorschlag wolle die Kommission dafür sorgen, dass für Verdächtigte und Beschuldigte überall in der Europäischen Union derselbe Mindestsockel an Verfahrensrechten gilt, und so das Vertrauen in die nationalen Justizsysteme gestärkt wird.
Über acht Millionen Strafverfahren werden jedes Jahr in der EU eingeleitet. Zwar haben die Tatverdächtigen ein Recht auf Verteidigung. Aber die Bedingungen, unter denen ein Verdächtigter Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen kann, sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden. Beweise, die ohne Beisein eines Anwalts erlangt wurden, werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet. Auch wird bisher das Recht auf Benachrichtigung eines Angehörigen oder des Arbeitgebers nicht generell gewährt.