Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Die fortschreitende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Kinder und Täter (Computerkriminalität) trägt dazu bei, dass Kinder zunehmend Opfer von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bestehende internationale Rechtsinstrumente zu ergänzen bzw wirksamer zu gestalten. Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch verfolgt das Ziel, den Schutz von Kindern zu verbessern und die Bestrafung der Täter zu verstärken.
Das Übereinkommen stellt eine wichtige Ergänzung zu den bereits bestehenden völkerrechtlichen Instrumenten dar und sieht weiterführende Bestimmungen zur Prävention von Sexualdelikten gegen Kinder, zur Verfolgung der Täter und zum Schutz und der Unterstützung der Opfer vor. Die Stärkung der Rechte der Kinder sowie die Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse und Meinungen bilden einen wichtigen Teil des Übereinkommens. Das „Wohl des Kindes“ und das Recht des Kindes auf Schutzmaßnahmen seitens seiner Familie, der Gesellschaft und des Staates stehen dabei im Vordergrund.
Das Übereinkommen umfasst sämtliche Straftaten, welche die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch gegen Kinder zum Inhalt haben. Zum ersten Mal identifiziert und kriminalisiert ein internationaler Vertrag den Tatbestand der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder. Im Bereich der „Kinderprostitution“ schafft das Übereinkommen eine „Verbindung“ zwischen Nachfrage und Angebot, in dem sowohl für die „Händler/Zuhälter“ als auch für die Freier Strafen vorgesehen sind. Die Produktion, das Anbieten, die Verbreitung, die Beschaffung, der Besitz von Kinderpornographie sowie der wissentliche Zugriff auf Kinderpornographie mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien sind laut Übereinkommen kriminelle Tatbestände. Zum ersten Mal wird „grooming“ (die Anwerbung eines Kindes im Internet für sexuelle Zwecke) als Strafbestand in einem internationalen Vertrag erfasst. Dies spiegelt die besorgniserregende Entwicklung wieder, dass Kinder zunehmend im Internet, zB in „Chatrooms“, mit Erwachsenen zusammentreffen, die mit ihnen in der Absicht kommunizieren, sie in der Folge sexuell auszubeuten.
Alle Personen, die in diesem Übereinkommen umschriebene Straftaten begehen, können verfolgt werden. Auch wenn ein Vergehen in einem Staat begangen wird, der geringere Strafen – als zB im Heimatland des Täters – vorsieht, kann der Täter nach Rückkehr in sein Heimatland strafrechtlich verfolgt werden.
Mit der Schaffung von harmonisierten Regelungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit sollen insbesondere die Auslieferung von Täter und Rechtshilfeverfahren erleichtert werden.