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Verkehrsrecht

VwGH: Ladung iZm gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kfz?

Bestehen keine Bedenken, so ist es unzulässig, den Besitzer einer Lenkberechtigung mittels Ladungsbescheid zur Klärung seiner gesundheitlichen Eignung zur Behörde zu laden

09. 06. 2011
Gesetze: § 8 FSG, § 24 FSG, § 25 FSG, § 19 AVG, § 18 Abs 5 AVG, § 56 AVG
Schlagworte: Führerscheinrecht, gesundheitliche Eignung, amtsärztliches Gutachten, Ladungsbescheid

GZ 2009/11/0019, 29.03.2011

VwGH: Zu den geäußerten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Bf zum Lenken von Kfz ist Folgendes anzumerken: Sollten in dieser Hinsicht begründete Bedenken gerechtfertigt sein, so hätte die belangte Behörde den Bf gem § 24 Abs 4 FSG mit Bescheid aufzufordern, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen; bestehen aber keine Bedenken, so ist es unzulässig, den Besitzer einer Lenkberechtigung mittels Ladungsbescheid zur Klärung seiner gesundheitlichen Eignung zur Behörde zu laden.

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