Stützt sich ein amtsärztliches Gutachten auf Stellungnahmen verkehrspsychologischer Untersuchungsstellen, so hat es sich mit diesen Stellungnahmen - nachvollziehbar - auseinander zu setzen
GZ 2009/11/0029, 28.04.2011
VwGH: Stützt sich ein amtsärztliches Gutachten auf Stellungnahmen verkehrspsychologischer Untersuchungsstellen, so hat es sich mit diesen Stellungnahmen - nachvollziehbar - auseinander zu setzen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch negative verkehrspsychologische Stellungnahmen nicht zwingend zu dem Gutachtensergebnis führen müssen, dem Betreffenden fehle die gesundheitliche Eignung gem § 8 FSG.