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Strafrecht

OGH: Nötigung durch Selbstmorddrohung ?

Allgemeine Ausführungen

20. 05. 2011
Gesetze: § 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 105 StGB
Schlagworte: Gefährliche Drohung, Nötigung, Selbstmorddrohung

GZ 15 Os 148/07i, 17.12.2007
Andreas P***** ist dringend verdächtig Maria V***** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, indem er sie an den Oberarmen festhielt und ihr Faustschläge androhte, sie, ihre Verwandtschaft und ihre Bekannten mit dem "Fertigmachen" bedrohte, sich eine Schusswaffe in den Mund steckte und ihr mit seinem Selbstmord drohte, zum Fortsetzen der Beziehung zu ihm genötigt zu haben.
OGH: Eine Drohung mit Selbstmord kann nur dann eine zur Verwirklichung des Tatbestands nach § 105 StGB geeignete gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB sein, wenn sie sich ihrem Bedeutungsinhalt nach unter einem als auch gegen den Bedrohten selbst oder eine diesem nahestehende dritte Person (Sympathieperson) gerichtete Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen erweist, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen.

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