Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Rückwirkender Abschluss von Betriebsvereinbarungen?

Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen

09. 06. 2011
Gesetze: §§ 29 ff ArbVG
Schlagworte: Arbeitsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarung, rückwirkender Abschluss

GZ 9 ObA 62/10y, 27.04.2011

OGH: Es ist nicht verboten, Betriebsvereinbarungen hinsichtlich noch nicht ausgeschiedener Arbeitnehmer auch rückwirkend zu schließen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at