"Denkunmöglich": Ein mit einer Vertragsstrafe gesicherter Vergleich führte zu einer verfehlten Gesetzesauslegung am Landesgericht Salzburg.
Vertragsstrafen, die für Verstöße gegen gerichtliche Vergleiche vereinbart werden, dürfen ab sofort nicht mehr als wiederkehrende Leistungen im Sinn des Gerichtsgebührengesetzes angesehen und für alle potenziellen Fälligkeiten summiert als Grundlage der Gebührenbemessung genommen werden mehr