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Strafrecht

OGH: Vergewaltigung und mehrere dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen

Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus

20. 05. 2011
Gesetze: § 201 StGB
Schlagworte: Vergewaltigung, mehrere dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen

GZ 14 Os 134/07y, 04.12.2007
OGH: Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus.

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