Öffentliche Auftraggeber haften auch ohne schuldhaftes Verhalten für vergaberechtswidrige Entscheidungen
Nach der bisherigen Rechtslage im Vergaberecht hat der zu Unrecht übergangene Best- oder Billigstbieter nur bei schuldhafter Verletzung des Bundesvergabegesetzes Anspruch auf Schadenersatz. mehr
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