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Gesetzgebung

Regierungsvorlage: Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG

20. 05. 2011
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Das österreichische Recht gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren keinen rechtlichen Rahmen für ihr Zusammenleben. Ziel des Entwurfs ist die Schaffung einer "eingetragenen Partnerschaft", die nach Eingehung vor einem staatlichen Organ einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare bietet. Auf dieses Rechtsinstitut soll im Zivil- und Strafrecht, im Verwaltungsverfahrens-, Datenschutz- und Dienstrecht des Bundes, im Abgabenrecht, im Arbeits-, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, im Personenstands-, Pass-, Melde- und Fremdenrecht, im Gesundheitsrecht, im Wirtschaftsrecht, im Wehrrecht sowie im Studienförderungsrecht Bedacht genommen werden.
Inhalt:- Regelung der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft- Regelung der Rechte und Pflichten von Personen, die in aufrechter eingetragener Partnerschaft leben- Regelung der Rechtsfolgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft- Anpassung des Personenstandsrechts- Anpassung sonstiger Rechtsnormen des Bundes an die eingetragene Partnerschaft
Der Entwurf enthält aber keine Bestimmungen, die sich auf Kinder beziehen oder die das Kindschaftsrecht ändern. Demnach sollen auch die Adoption eines Kindes durch die beiden eingetragenen Partner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleiben.

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