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Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Strafprozessreformgesetz I

20. 05. 2011
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Das Strafprozessreformgesetz wird am 1.1.2008 in Kraft treten. Neben umfangreichen praktischen Begleitmaßnahmen sind auch legistische Anpassungen in einer Reihe von strafrechtlichen Gesetzen erforderlich. Der nun zur allgemeinen Begutachtung ausgesandte Entwurf beinhaltet die erforderlichen Anpassungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren der StPO sowie im StGB und im JGG an das neue Ermittlungsverfahren. Die Änderungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren der StPO sollen sicherstellen, dass ein reibungsloser Übergang vom Ermittlungsverfahren in das Hauptverfahren stattfindet, das nach der neuen Grundsatzbestimmung des § 13 Abs 1 StPO den Schwerpunkt des Verfahrens bilden soll. Eine grundsätzliche Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens soll einem gesonderten Reformschritt vorbehalten werden.
Neben den erwähnten Anpassungen sollen sowohl die Verteidigungsrechte als auch die Opferrechte behutsam ausgeweitet werden. So soll dem Angeklagten ein Sitz neben dem Verteidiger gewährt und diesem die Möglichkeit eingeräumt werden, sich bei der Befragung von Sachverständigen durch einen "Privatsachverständigen" beraten zu lassen. Dem Opfer als Privatbeteiligten soll die Möglichkeit offen stehen, das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil aus dem Grunde des § 281 Abs 1 Z 4 StPO zu erheben, womit seinen Beweisanträgen mehr Gewicht verliehen werden soll. Weiters soll das Gericht verpflichtet werden, auf Antrag sämtliche Opfer, die Anspruch auf Prozessbegleitung haben (Gewalt- und Sexualopfer sowie bestimmte nahe Angehörige einer getöteten Person), in der Hauptverhandlung schonend einzuvernehmen ("kontradiktorisch").
Ende der Begutachtungsfrist ist der 20.08.2007

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