Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet
GZ 15 Os 106/07p, 11.10.2007
Die Zeugin wurde zwar vom Angeklagten schwanger, hat die Leibesfrucht aber abgetrieben.
OGH: Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet.