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Strafrecht

OGH: Zeitpunkt des Entschlagungsrechts bei vom Angeklagten schwangeren Zeugin

Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet

20. 05. 2011
Gesetze: § 152 StPO, § 72 StGB
Schlagworte: Strafprozessrecht, Entschlagungsrecht, Angehörige, schwanger

GZ 15 Os 106/07p, 11.10.2007
Die Zeugin wurde zwar vom Angeklagten schwanger, hat die Leibesfrucht aber abgetrieben.
OGH: Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet.

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