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Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz u.a., Änderung

20. 05. 2011
Gesetze:
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Durch den Entwurf soll eine Flexibilisierung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts unter Berücksichtigung der EU - Arbeitszeitrichtlinie, die Vereinfachung flexibler Arbeitszeitmodelle, die im Interesse beider Arbeitsvertragsparteien liegen, eine verbesserte Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes zur Förderung des Gesundheitsschutzes sowie eine faire Abgeltung der im betrieblichen Interesse eingebrachten Flexibilität von Teilzeitbeschäftigten erreicht werden.
Inhalte:- Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bei Bestehen eines besonderen Arbeitsbedarfs auf 24 statt bisher zwölf Wochen im Jahr, maximal jedoch acht Wochen in Folge.- Zwölf-Stunden Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit.- Generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden anzuheben.- Generelle Ermächtigung an die Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitregelungen, wenn aufArbeitgeberseite keine kollektivvertragsfähige Interessenvertretung besteht, und generelleWeitergabemöglichkeit von Kollektivvertragsermächtigungen an die Betriebsvereinbarung.- Vereinfachung der Regelungen über Gleitzeit, Vier-Tage-Woche und das Einarbeiten.- Schaffung eines Zuschlags für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit.- Vereinfachung der Regelung über Abbau von Zeitguthaben.- Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts.- Flexibilisierung der Lage der Wochenendruhe im Schichtbetrieb.- Anpassung des Landarbeitsgesetzes an die Neuregelungen unter Berücksichtigung derBesonderheiten dieses Wirtschaftsbereiches.
Ende der Begutachtungsfrist war der 21.05.2007

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