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Gesetzgebung

Regierungsvorlage: Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 - FMA-ÄG 2005

20. 05. 2011
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Der vorliegende Gesetzentwurf erweitert die der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Verfügung stehenden Instrumentarien va im Bereich der Verfolgung und Hintanhaltung von bewilligungslos betriebenen Bank-, Versicherungs- und Pensionskassengeschäften.
Diese Instrumentarien sind:- erweiterte Ermittlungsbefugnisse der FMA- Untersagungsbefugnisse bei unerlaubtem Geschäftsbetrieb unabhängig von laufenden Strafverfahren- Beauskunftungsmöglichkeiten der FMA zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit
Weiters werden einige Ergänzungen der Aufsichtsinstrumentarien über die von der FMA überwachten Unternehmen, dies sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen, vorgesehen:- die Möglichkeit der Vorschreibung einer Säumnisgebühr bei bestimmten Pflichtverletzungen unabhängig vom Verschulden, - die Adaptierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes an das Bankwesengesetz hinsichtlich der Bestellung eines Regierungskommissärs sowie hinsichtlich der Geschäftsaufsicht und des Insolvenzverfahrens Darüber hinaus werden die Höchstgrenzen für von der FMA zu verhängende Verwaltungsstrafen in Abhängigkeit von Unrechtsgehalt und Normadressaten auf ein zeitgemäßes Ausmaß angehoben.

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