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Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Einkommensteuergesetz 1988, Umsatzsteuergesetz 1994 ua, Änderung

20. 05. 2011
Gesetze:
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Langtitel: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2005, das Bundesfinanzgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über die Verwaltung und Koordination der Finanz- und sonstigen Bundesschulden (Bundesfinanzierungsgesetz) geändert werden
Inhalt des Entwurfs:
Einkommensteuergesetz 1988:- Im Bereich Forschung & Entwicklung soll die Auftragsforschung steuerlich begünstigt werden. Vor allem Kleinere und Mittlere Unternehmen können somit in Zukunft einen Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie für Auftragsforschung geltend machen
- Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es notwendig, dass im Unternehmen des Arbeitgebers beschäftigte Arbeitnehmer vor bzw. spätestens bei Dienstantritt bei der Finanzverwaltung oder dem Krankenversicherungsträger angemeldet werden. Dazu soll der Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, das Verfahren der Meldung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung festzulegen
Umsatzsteuergesetz 1994:- In Zukunft soll auch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben sein. Dadurch soll eine missbräuchliche Umsatzsteuer-Verwendung verhindert werden
- Die Zusammenfassende Meldung soll in Hinkunft monatlich abzugeben sein, statt bisher quartalsweise
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz:- Anpassung der Befugnisse der Finanzämter an die der Zollämter im Bereich des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes bei der Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
Finanzstrafgesetz:- Anhebung der Freiheitsstrafen bei strafbestimmenden Wertbeträgen ab 3 Mio Euro von 5 auf 10 Jahre
Ausländerbeschäftigungsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz:- Die Verdoppelung der angedrohten Höchststrafen soll bewirken, dass die illegale Beschäftigung zunehmend unattraktiver wird. Außerdem sollen auch die Finanzämter und ihre Organe in die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingebunden werden
Bundesfinanzgesetz 2005, 2006:- Zusätzliche Budgetmittel für Forschung sowie (im Jahr 2005) für eine Intensivierung der Breitbandoffensive (vor allem im ländlichen Raum)
Ende der Begutachtungsfirst ist der 30.05.2005

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