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Strafrecht

OGH: Rechnungsähnliche Schreiben und Betrug

Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht

20. 05. 2011
Gesetze: § 146 StGB
Schlagworte: Betrug, rechnungsähnliche Schreiben

GZ 13 Os 127/07m, 25.10.2007
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, zahlreiche Unternehmen in Österreich durch rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben ("Firmenbuch-Rechnungen") zu Einzahlungen veranlasst zu haben.
OGH: Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten.
Erkennbarkeit der wahren Sachlage, Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit schließen eine Täuschung nicht aus.

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