Die Novelle hat die Einführung eines Vormerksystems zum Zweck. Damit sollen unbelehrbare Wiederholungstäter und Risikolenker erfasst werden.Das Vormerksystem beinhaltet einen Katalog von 13 unfallträchtigen und risikobehafteten Delikten (die sich derzeit unterhalb der Schwelle für den Entzug der Lenkberechtigung befinden), deren jeweilige Begehung innerhalb von 2 Jahren im zentralen Führerscheinregister vorgemerkt und evident gehalten wird (die entsprechenden Delikte finden sich in § 30a Abs2 des Entwurfes).
Bei der erstmaligen Begehung eines Vormerkdeliktes kommt es, neben der bereits derzeit zu verhängenden Sanktion (etwa einer Geldstrafe), zu einer Vormerkung.
Bei der 2. Vormerkung eines Deliktes ist von der Behörde eine entsprechend dem jeweiligen Einzelfall am besten geeignete Maßnahme anzuordnen. Dies gilt aber auch, wenn erstmalig mehrere Vormerkdelikte in Tateinheit begangen werden. Bei Nichtbefolgung der Anordnung ist die Lenkberechtigung bis zur Befolgung zu entziehen.
Eine 3. Vormerkung innerhalb von 2 Jahren hat die Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 3 Monate zur Folge. Gleiches gilt bei der Begehung eines 2. Vormerkdeliktes, wenn das 1. Delikt in Tateinheit begangen wurde (dh schon nach dem 1. Delikt eine Maßnahme angeordnet wurde). Wird ein Delikt begangen, für das eine Entziehung der Lenkberechtigung auszusprechen ist, so ist die Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um ein Monat zu verlängern. Nach 2 Jahren werden die vorgemerkten Delikte nicht mehr berücksichtigt.
Neben dem Vormerksystem wird für Moped 15 anstelle der Bestätigung von Schule oder Arbeitgeber über die Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsverbindungen eine praktische Ausbildung vorgeschrieben, die die zur Zeit bestehenden gravierenden Probleme mit den Bestätigungen lösen soll.
Ende der Begutachtungsfrist ist der 19.11.2004