26 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-212/03 Kommission / Frankreich Freier WarenverkehrDAS FRANZÖSISCHE EINFUHRGENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR ARZNEIMITTEL, DIE FÜR DEN PERSÖNLICHEN BEDARF BESTIMMT SIND UND VOM EINFÜHRENDEN NICHT PERSÖNLICH MIT SICH GEFÜHRT WERDEN, IST MIT DEN BESTIMMUNGEN DES EG-VERTRAGS ÜBER DEN FREIEN WARENVERKEHR UNVEREINBAR
26 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-465/03 Kretztechnik SteuerrechtEINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN DER AUSGABE NEUER AKTIEN BEZOGEN HAT, ABZIEHEN, SOFERN IHRE UMSÄTZE DER MEHRWERTSTEUER UNTERLIEGEN
24 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-244/03 Frankreich / Parlement et Conseil RechtsangleichungDER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DAS STUFENWEISE VERBOT VON TIERVERSUCHEN ZUR HERSTELLUNG VON KOSMETISCHEN MITTELN UND DEREN INVERKEHRBRINGEN AB
12 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-415/03 Kommission / Griechenland Staatliche BeihilfenGRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE ZUR RÜCKZAHLUNG DER FÜR MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT UNVEREINBAR BEFUNDENEN BEIHILFEN ZUGUNSTEN VON OLYMPIC AIRWAYS ERFORDERLICH SIND
12 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-347/03 Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia et ERSA Auswärtige BeziehungenDAS SICH AUS EINEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK UNGARN ERGEBENDE VERBOT, DIE BEZEICHNUNG "TOCAI" FÜR BESTIMMTE ITALIENISCHE WEINE ZU VERWENDEN, IST HINSICHTLICH DER VOM GERICHTSHOF GEPRÜFTEN ASPEKTE GÜLTIG
11 . Mai 2005 Urteil des Gerichtes erster Instanz in den verbundenen Rechtsachen T-160/02-T-162/02 Naipes Heraclio Fournier / OHMI - France Cartes (Epée d'un jeu de cartes) Gemeinschaftsmarke
10 . Mai 2005 Schlußanträge des Generalanwaltes in den verbundenen Rechtsachen C-465/02, C-466/02 Deutschland / Kommission LandwirtschaftHERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND DÄNEMARKS GEGEN DIE EINTRAGUNG DES NAMENS "FETA" ALS GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG ABZUWEISEN
3 . Mai 2005 Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtsachen C-387/02, C-391/02, C-403/02Berlusconi Freier DienstleistungsverkehrIN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES MITGLIEDSTAATS GEGENÜBER EINEM ANGEKLAGTEN NICHT AUF EINE RICHTLINIE ALS SOLCHE BERUFEN