5. Februar 2004:Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsache C-24/00 - Kommission/Frankreich(Freier Warenverkehr)DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN VON MIT NÄHRSTOFFEN ANGEREICHERTEN LEBENSMITTELN, DIE IN DEN MITGLIEDSTAATEN HERGESTELLT UND IN DEN VERKEHR GEBRACHT WORDEN SIND, BEHINDERT DEN FREIEN WARENVERKEHR (JusGuide.mail berichtete)