Home

EU

Wesentliche Entscheidungen des EuGH sowie Schlussanträge des Generalanwaltes seit Ende Juni 2003

20. 05. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

24. Juli 2003:Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-39/03P - Kommission/Artegodan u. a.(Rechtsangleichung)DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG VON ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION, MIT DENEN DIE RÜCKNAHME VON GENEHMIGUNGEN FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN GEGEN FETTLEIBIGKEIT ANGEORDNET WURDE, DURCH DAS GERICHT
24. Juli 2003:Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-280/00 - Altmark Transet Regierungspräsidium Magdeburg(Staatliche Beihilfen)DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE GEGENLEISTUNG FÜR VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUFERLEGTE GEMEINWIRTSCHAFTLICHE PFLICHTEN BILDET, NICHT DIE MERKMALE EINER STAATLICHEN BEIHILFE AUFWEIST
10. Juli 2003:Schlussanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-138/02 - Collins(Grundsätze des Gemeinschaftsrechts)
10. Juli 2003:Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-246/00 - Kommission/Niederlande(Verkehr)NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN SYSTEM DER OBLIGATORISCHEN REGISTRIERUNG IN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTER FÜHRERSCHEINE NACH DER NIEDERLASSUNG DES INHABERS IN DEN NIEDERLANDEN VORSIEHT, GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT
10. Juli 2003:Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtsachen C-20/00 und C-64/00 - Booker Aquaculture u. a.(Landwirtschaft)KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES GEMEINSCHAFTSRECHTS VERPFLICHTET WAREN, IHRE VON EINER ANSTECKENDEN KRANKHEIT BEFALLENEN BESTÄNDE ZU VERNICHTEN
10. Juli 2003:Urteile des Gerichtshofes in den Rechtsachen C-11/00 und C-15/00 - Kommission/EZB u. a.(Finanzrecht)DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK (EIB) ÜBER BETRUGSBEKÄMPFUNG UND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF) FÜR NICHTIG
9. Juli 2003:Urteile des Gerichtes erster Instanz in den Rechtsachen T-220/00, T-223/00, T-224/00 sowie T-230/00 - Cheil Jedang Corporation/Kommission u. a.(Wettbewerb)DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSIN-MARKT DIE KRITERIEN FÜR DIE BEMESSUNG VON GELDBUSSEN
3. Juli 2003:Urteil des Gerichtshofes in der Rechtsache C-156/01 - van der Duin et ANOZ Zorgverzekeringen(Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer)RENTNER, DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM IHRER HERKUNFT WOHNEN, MÜSSEN BEI DER KRANKENKASSE, BEI DER SIE IN IHREM WOHNSTAAT EINGETRAGEN SIND, FÜR BEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT VORHER EINE GENEHMIGUNG EINHOLEN

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at