Am 30. Oktober 2007 wurde in Lugano im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein neues Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit der Schweiz, Norwegen und Island unterzeichnet, welches das entsprechende Lugano-Übereinkommen von 1988 ersetzt. Durch das neue Übereinkommen werden die Bestimmungen des Übereinkommens an die EuGVVO (Brüssel I-VO) angepasst. Daher gelten in den EFTA-Staaten ähnliche Regeln zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit wie in der EU. Zudem werden die in den Mitgliedstaaten ergangenen Urteile einfacher anerkannt und vollstreckt.