Mit einer öffentlichen Konsultation will die Kommission klären, ob die Rechtsvorschriften für die Haftung von Abschlussprüfern in der EU reformiert werden müssen.
Zur Diskussion steht die Einführung einer festen Haftungsobergrenze auf europäischer Ebene, beziehungsweise einer Grenze, die sich an der Größe des geprüften Unternehmens orientiert. Außerdem möglich wäre ein Limit, das sich nach den Honoraren der Abschlussprüfer richtet. Im Schadensfall würden diese dann, um einen bestimmten Faktor multipliziert, zur Haftungssumme. Schließlich denkt die Kommission auch darüber nach, den Grundsatz der Proportionalhaftung durch die Mitgliedstaaten einzuführen. Das würde bedeuten, dass Abschlussprüfer und geprüftes Unternehmen jeweils nur für den Anteil des Schadens haften, der dem Haftungsanteil ihrer Partei entspricht.