Die Kommission hat zwei Initiativen zur Überwindung der Hindernisse vorgestellt, vor denen Ehepaare im Falle der Scheidung und Aufteilung ihres Vermögens stehen. Mit der ersten Initiative soll es den Bürgern erleichtert werden, herauszufinden, welches Recht auf ihre Scheidung anwendbar ist. Hier soll zudem der Zugang zu den Gerichten in Scheidungsverfahren gesichert werden. Mit der zweiten Initiative wird eine Konsultierung der Öffentlichkeit über anwendbares Recht, Rechtsprechung und Anerkennung in Fragen von Eigentumsrechten verheirateter und unverheirateter Paare in die Wege geleitet.
Die erste Initiative ist ein Legislativvorschlag über anwendbares Recht und Rechtsprechung in Scheidungsfragen. Der Vorschlag, der die bestehende Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 (ABl. L 338, S. 1) ändert, sieht für die Ehegatten eine begrenzte Möglichkeit vor, das zuständige Recht und das zuständige Gericht in Scheidungsverfahren selbst zu wählen, was in Fällen einvernehmlicher Scheidung besonders nützlich sein kann. Wenn keine Wahlmöglichkeit besteht, sind eindeutige Regeln festgelegt, um zu gewährleisten, dass für die Scheidung ein Recht gilt, zu dem die Ehegatten eine enge Beziehung haben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine "juristische Selbstbedienung" zu verhindern.
Häufig entstehen praktische und rechtliche Schwierigkeiten bei der Aufteilung des Eigentums zum Zeitpunkt der Trennung, wenn die Ehegatten unterschiedlicher Nationalität sind, in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben oder Eigentum in einem anderen Mitgliedstaat besitzen. In schätzungsweise 2,5 Millionen Fällen gehört Eigentum in der EU Ehegatten, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Eine Folge zunehmender Bürgermobilität ist zudem, dass es jedes Jahr zu schätzungsweise 170.000 grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren kommt, was rund 16 Prozent aller Scheidungen ausmacht.