Für die Fortbildung von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten stellt die Kommission seit vielen Jahren über diverse Programme Finanzmittel bereit. Infolge der jüngsten Entwicklungen im Europäischen Rechtsraum (europäischer Haftbefehl, Einbringung einer europäischen Komponente in das Familienrecht bzw. das Zivilrecht insgesamt) müssen die Vertreter der Justiz ihre Kenntnisse jedoch fortlaufend auffrischen. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen soll außerdem dazu führen, dass ein heute in Helsinki ergangenes Urteil schon morgen in Porto oder Ljubljana vollstreckbar ist.
Am 29.06.2006 hat die Kommission daher eine Mitteilung über die Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der Europäischen Union angenommen. Angestrebt wird eine Aufstockung der Mittel für derartige Fortbildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene.
Die Maßnahmen sollten sich vor allem auf drei Bereiche konzentrieren:
Verbesserung des Wissens über die Rechtsinstrumente der Union, Vertiefung der Kenntnisse über die Rechtsordnungen in den Mitgliedstaaten und Förderung von Fremdsprachenkenntnissen.
Außerdem möchte die Kommission die Partnerschaft mit Ausbildungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene ausbauen und deren Vernetzung fördern. Unterstützt werden soll vor allem das derzeitige Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten. Ganz im Sinne dieser Politik sollen auch im Rahmen der neuen Finanzprogramme, vor allem des Programms « Grundrechte und Justiz », mehr Mittel für die Ausbildung von Vertretern der Justizberufe zur Verfügung gestellt werden.