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Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich Abfallbeseitigungsaufträge in den Städten Mödling, Hartberg und Kapfenberg gegen Österreich

20. 05. 2011
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Die Kommission hat beschlossen, ein Verfahren zur Durchsetzung eines gegen Österreich ergangenen Urteils des Gerichtshofes über die Abfallbeseitigung in der Stadt Mödling einzuleiten. Der Gerichtshof hat befunden (Urteil vom 10.11.2005 zur GZ C-29/04), dass Österreich gegen die geltenden Vorschriften für öffentliche Aufträge (Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) verstoßen hat, als die Stadt Mödling 1999 Abfallbeseitigungsaufträge an ein halbstaatliches Unternehmen vergab, an dessen Kapital sie zu 51% beteiligt ist. Der unter Missachtung der Gemeinschaftsvorschriften geschlossene Vertrag wird noch immer durchgeführt. Österreich
In zwei weiteren ähnlichen Fällen im Zusammenhang mit langfristigen Abfallentsorgungsverträgen in den Städten Hartberg und Kapfenberg hat die Kommission beschlossen, Österreich mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Auch diese Verträge wurden freihändig an halbstaatliche Unternehmen vergeben, an deren Kapital die jeweiligen Städte zu 51% beteiligt sind. Wie der Gerichtshof in der Rechtssache Stadt Halle (Urteil vom 11.01.2005 zur GZ C-26/03) befunden hat, findet die Regelung, nach der "In-House"-Verhältnisse von den Vergabevorschriften ausgenommen sind, auf die Vergabe derartiger Aufträge keine Anwendung. Mit den betreffenden österreichischen Behörden sind Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung über eine frühzeitige Beendigung der laufenden Verträge geführt worden, haben jedoch nicht zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis geführt.

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