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Öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Telekommunikationsvorschriften aus dem Jahr 2002

20. 05. 2011
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Im Mittelpunkt der von der Kommission gestarteten Konsultation stet der "Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation", der Festnetztelephonie, Mobilfunk und Breitbanddienste beinhaltet.
So soll etwa die Vorabregulierung in mindestens sechs der 18 bestehenden Telekommunikationsmarktsegmente ausgelaufen werden lassen. Für Märkte, in denen der Wettbewerb noch nicht wirklich funktioniert (etwa im Bereich Breitband), sollen die EU-Rechtsvorschriften wirksamer angewandt werden. Die Kommission nimmt damit klar gegen den Gedanken eines zeitweiligen Regulierungsverzichts zugunsten etablierter Betreiber Stellung. Weiters schlägt die Kommission vor, dass bestimmte Funkfrequenzbänder durch gemeinsame, europaweit festgelegte Regeln verwaltet werden sollen. Außerdem sollten die Funkfrequenzen verstärkt entsprechend der Marktnachfrage vergeben werden. Dieser Ansatz soll innovativen Unternehmen neue, europaweite Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Die Kommissarin will deshalb die Schaffung einer europäischen Agentur für die Frequenzverwaltung diskutieren.
Die neuen Rechtsvorschriften sollen bis zum Jahr 2010 vollständig umgesetzt sein.

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