Künftig soll eine Verbindung hergestellt werden zwischen dem System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters, das EU-weiten Schutz von Geschmacksmustern (Mustern und Modellen) ermöglicht, und dem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten System der internationalen Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Damit könnten Unternehmen über eine einzige Anmeldung Geschmacksmusterschutz sowohl in der gesamten EU (über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster) als auch in den Vertragsstaaten der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle erlangen. Dieses vereinfachte Verfahren würde Kosteneinsparungen ermöglichen: Es müssten keine Übersetzungen mehr vorgelegt, keine unterschiedlichen Fristen für die Verlängerung diverser nationaler Eintragungen beachtet und auch keine unterschiedlichen Gebühren an nationale Ämter und Vertreter in verschiedenen Ländern gezahlt werden.