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Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen

20. 05. 2011
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Die Kommission will die Geltungsdauer der Richtlinie über die mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen (Richtlinie 2002/38/EG, ABl. 2002, L 128, S. 41) bis zum 31.12.2008 verlängern. Europäische Dienstleister sollen damit Wettbewerbern außerhalb der EU gleichgestellt bleiben.
Ohne eine solche Verlängerung würden elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen wieder denselben Regeln unterliegen wie vor den mit der Richtlinie eingeführten Änderungen. Damit müssten EU-Dienstleister auch für Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden, Mehrwertsteuer entrichten. Innerhalb der EU der Konkurrenz durch Dienstleister aus Drittländern ausgesetzt wären, die überhaupt keine MwSt. zu entrichten haben.

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