Die Kommission möchte die Rechte von Unternehmen stärken, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nicht berücksichtigt wurden. So soll etwa eine Stillhaltefrist eingeführt werden. Nach der Erteilung des Zuschlags in einem Bieterverfahren dürften die Verträge für den fraglichen Auftrag erst nach einer Frist von zehn Tagen unterzeichnet werden. Diese Frist soll den für den Auftrag nicht berücksichtigten Unternehmen die Gelegenheit geben, gegen das Vergabeverfahren Einspruch zu erheben, solange der Auftrag noch nicht rechtlich bindend vergeben ist. Die Regelung soll auch für die "freihändige Auftragsvergabe" gelten. Die Frist kann bei besonders dringenden Vorhaben verkürzt werden.