Die Kommission will bis Jahresende eine verbesserte Richtlinie über die Steuerbefreiung von Finanzdienstleistungen und Versicherungsprodukten einbringen. Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und Kosten zu senken.
Die seit 1977 gültigen MwSt-Vorschriften befreien Finanzdienstleistungen und Versicherungsleistungen von der Mehrwertsteuerpflicht. Die Steuerbefreiung führt aber zu "versteckten" MwSt-Kosten, die Banken und Versicherungsleistungen unnötig verteuern. Ursache ist die nicht abzugsfähige Vorsteuer - weil nämlich Banken und Versicherungen keine Mehrwertsteuer entrichten, dürfen sie auch keine Vorsteuer abziehen, wenn sie Güter oder Dienstleistungen kaufen. Diese zusätzlichen Kosten verteuern die Finanz- und Versicherungsprodukte und werden damit indirekt dem Versicherungskunden in Rechnung gestellt.