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Anschnallpflicht künftig in allen Fahrzeugen

20. 05. 2011
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Gem einer Richtlinie (Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht in Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen: ABl. 2003, L 115, S. 63), die bis 09.05.2006 umzusetzen ist, gilt künftig auch in Bussen und Nutzfahrzeugen eine Anschnallpflicht, sofern das Fahrzeug über Sicherheitsgurte verfügt. Die Mitgliedstaaten können für bestimmte Berufsgruppen wie Taxifahrer oder den Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei Ausnahmen von der Anschnallpflicht vorsehen.

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