Die neue Batterienrichtlinie, umzusetzen bis 2008, soll bewirken, dass alle Batterien in der EU am Ende ihrer Nutzungsdauer gesammelt und wiederverwertet werden und nicht in Verbrennungsanlagen oder auf Mülldeponien entsorgt werden. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Geräte so gebaut sein müssen, dass die Batterien herausnehmbar sind und dass die Batteriekapazität auf dem Etikett angegeben werden muss. Kleine Unternehmen können von der Verpflichtung zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien ausgenommen werden.