Die Kommission hat den Neuentwurf für die Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums vorgelegt. Demnach werden sämtliche Mitgliedstaaten verpflichtet, jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird. Dies gilt auch für den Versuch, die Beihilfe, sowie die Anstiftung zu solchen Rechtsverletzungen. Die strafrechtlichen Maßnahmen sollen nicht nur fürs Urheberrecht, sondern auch fürs Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht sowie das Halbleiterschutzgesetz gelten. Die Strafen reichen von 100.000 Euro für jedes Vergehen und 300.000 Euro für besonders schwere Straftaten bis zu Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren für "Taten, die im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen werden" oder "von denen eine Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit für Personen ausgeht". Weitere strafrechtliche Maßnahmen sind "die Einziehung des Tatgegenstands, der Tatwerkzeuge und Erträge aus den Straftaten oder von Vermögensgegenständen, die im Wert diesen Erträgen entsprechen" sowie "die Vernichtung der schutzrechtsverletzenden Gegenstände".