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Harmonisierter Rechtsraum bei außervertraglichen Schuldverhältnissen

20. 05. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

Die Kommission will - nach einem veränderten Vorschlag für das sog "Rom II"-Recht - die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in der EU erleichtern. Die Gerichte aller Mitgliedstaaten sollen in Zukunft auf Streitigkeiten aus außervertraglichen Schuldverhältnissen (etwa bei Fragen der zivilrechtlichen Haftung für Schäden, die Dritten beispielsweise durch Verkehrsunfälle oder Unfälle aufgrund eines fehlerhaften Produkts entstanden sind) ein und dasselbe Recht anwenden.

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