Mit 23.01.2006 war die Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatenangehörigen umzusetzen. Diese stärkt die Rechte von langfristig aufenthaltsberechtigten Nicht-EU-Ausländern.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte (Voraussetzung: mind 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufgehalten; verfügen über ausreichende Einkünfte sowie einen Krankenversicherungsschutz) genießen einen verstärkten Ausweisungsschutz, werden in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen wie EU-Bürger behandelt und können sich aus beruflichen Gründen oder zu Studien- oder sonstigen Zwecken unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen auch in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.