Die Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, mit denen eine Verbindung hergestellt werden soll zwischen dem System des Gemeinschaftsgeschmacksmusters, das EU-weiten Schutz von Geschmacksmustern ermöglicht, und dem von der WIPO verwalteten System der internationalen Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Damit könnten Unternehmen über eine einzige Anmeldung Geschmacksmusterschutz sowohl in der gesamten EU als auch in den Vertragsstaaten der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle erlangen.