Nach der Richtlinie werden ab Ende 2006 alle Verbindungsdaten (sowohl Internet als auch Telefon) zwischen 6 und 24 Monate lang gespeichert. Die Inhalte werden nicht gespeichert. Anrufer werden nur zu Beginn des Telefonates geortet, nicht aber am Ende des Gespräches.
Der Abfrage durch Ermittler muss eine Genehmigung durch eine Justizbehörde vorausgehen und darf sich nur auf schwere Verbrechen iSd europäischen Haftbefehls beziehen.