Die Kommission hat 2 Verordnungsvorschläge im Bereich der Ziviljustiz angenommen. Sie zielen einerseits auf eine erleichterte Einziehung von Unterhaltszahlungen und andererseits auf ein modernisiertes Schuldrecht.
Bezüglich des Unterhalts sollen Gläubiger künftig Schritte bei einer lokalen Behörde vornehmen können. Sobald eine Entscheidung ergangen ist, sollen Maßnahmen ergriffen werden, diese in jedem Mitgliedstaat automatisch anzuerkennen. Außerdem erhält der Unterhaltsgläubiger in Zukunft Hilfe bei der Eintreibung seiner Forderung.
Die Initiative zur Modernisierung des Schuldrechts betrifft das Recht, das für die Mehrzahl der EU-weit geschlossenen Verträge mit einer grenzübergreifenden Dimension gilt. Egal, ob bei Arbeits-, Miet- oder Kreditverträgen, künftig sollen Gerichte bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag in allen Mitgliedstaaten dasselbe Recht anwenden.