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Richtlinienvorschlag für einheitlichen Zahlungsverkehr

20. 05. 2011
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Die Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Beseitigung von bestehenden rechtlichen Hindernissen für einen "einheitlichen Zahlungsverkehrsraum” vorgelegt. Damit sollen einerseits Einsparungen der EU-Wirtschaft von 50 bis 100 Milliarden Euro erreicht und andererseits grenzüberschreitende Zahlungen, etwa per Kreditkarte oder Banküberweisung, so einfach, billig und sicher werden, wie Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates.
Derzeit hat jeder Mitgliedstaat seine eigenen Zahlungsverkehrsvorschriften. Die Kosten für Zahlungen zwischen diesen verschiedenen Systemen machen jährlich zwei bis drei Prozent des BIP aus. Die Richtlinie soll für alle Mitgliedstaaten und EU-Währungen gelten, gleichzeitig aber auch die notwendige rechtliche Grundlage für den vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss vorgeschlagenen Gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) schaffen. Dieser soll spätestens 2010 Wirklichkeit sein.

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